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- A -
Abgeschlossenheit
Für Wohnungen oder sonstige Räumlichkeiten darf Sondereigentum im Grundbuch nur begründet werden, wenn diese in sich abgeschlossen sind und zumindest Küche / Kochnische, WC, Bad / Dusche enthalten. Bevor das Grundbuchamt für jedes Wohnungseigentum ein eigenes Grundbuchblatt anlegt, müssen Sie die Abgeschlossenheit durch eine Bescheinigung der zuständigen Baubehörde nachweisen.
Abschreibung
Absetzung des Wertverlustes von Wirtschaftsgütern (Absetzung für Abnutzung = AfA), insbesondere von Gebäuden, durch Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die einzelnen Jahre der Nutzung.
- lineare Abschreibung:
Absetzung in jährlich gleichen Beträgen. Bei ganz oder teilweise vermieteten Wohngebäuden können gemäß §7 Abs. 4 EStG jährlich 2% (bzw. 2,5% bei vor 1925 hergestellten Gebäuden) der Herstellungs-/ Anschaffungskosten (ohne den Wert des Grundstücks), die dem vermieteten Gebäudeteil zuzurechnen sind, von den Einkünften abgesetzt werden.
- degressive Abschreibung:
Absetzung in jährlich abnehmenden Beträgen. Bei Wohngebäuden können gemäß §7 Abs. 5 EStG in den ersten 8 Jahren 5 %, in den folgenden 6 Jahren je 2,5 % und danach je 1,25 % der auf den vermieteten Gebäudeteil entfallenden Herstellungs-/ Anschaffungskosten abgesetzt werden.
Absetzung für Abnutzung
siehe Abschreibung.
Ad-Hoc Publikation
Kursrelevante Nachrichten, die börsennotierte Unternehmen unverzüglich veröffentlichen müssen, um diese möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Zeit zugänglich zu machen.
ADR
(American Depository Receipt) Hinterlegungsscheine, die das Eigentum von Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich auf nur eine, auf mehrere und auch lediglich auf einen Aktienbruchteil beziehen, wie z. B. das ADR der SAP-Aktie, welches sich nur auf einen 1/12 Teil dieses Wertpapiers bezieht.
Agio
Aufgeld
Akkumulieren
Form der Einstufung einer Aktie durch Analysten von Banken und Brokerhäusern; hier: Der Wert wird sich wie der Gesamtmarkt entwickeln (sog. Marketperformer).
Aktie
Urkunde, die dem Inhaber einen Anteil am Grundkapital und somit am Vermögen einer Aktiengesellschaft sowie bestimmte Mitgliedschaftsrechte am Unternehmen verbrieft. Aktien lauten in Deutschland mindestens auf 1 Euro. Man unterscheidet Inhaberaktien, Namensaktien, Stammaktien und Vorzugsaktien.
Aktienanalyse
Untersuchung und Prognose der Kurs- und Rendite-Entwicklung von Aktien. Verfahren der Aktienanalyse sind: Fundamentalanalyse und technische bzw. Chartanalyse.
Aktienfonds
Investmentfonds, der sich ausschließlich oder überwiegend aus in- und/oder ausländischen Aktien zusammensetzt.
Aktiengesellschaft
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Aktionäre mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind und auch ausschließlich mit dieser Einlage haften. Die Höhe des gesamten Nennwertes entspricht dem Grundkapital, das bei Gründung mindestens TDM 100 betragen muss. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die Organe der Aktiengesellschaft.
Aktienindex
Ein Index ist eine Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt. Dadurch werden Vergleiche, insbesondere von Wertpapier- und Preisveränderungen, zwischen verschiedenen Zeitpunkten ermöglicht. Bekannte Aktienindizes sind: DAX, Dow Jones, CDAX, Nikkei-Index.
Aktienpaket
Kann im Besitz einer einzelnen Person oder eines anderen Unternehmens sein.
Aktiensplit
Maßnahme einer Aktiengesellschaft, um den Aktienkurs optisch "billiger" zu machen. Beispiel: Aktiensplit im Verhältnis 3 : 1 bedeutet, dass man drei Aktien für eine Aktie erhält; der Kurs wird dabei durch drei geteilt; hat für den Aktionär keine Wertänderung seines Aktienbestandes zur Folge.
Alpha
Das Alpha beschreibt, um wieviel der Ertrag einer Investition, unter Berücksichtigung des eingegangenen Risikos, über dem Ertrag des jeweiligen Referenzindex liegt. je höher das Alpha, desto besser entwickelte sich die Investition im Verhältnis zum Markt.
American Style
Eine Option bzw. ein Optionsschein ist American Style, wenn er jederzeit während der Ausübungsfrist ausübbar ist.
Gegensatz: European Style.
Am Geld
Der Ausübungspreis des Optionsscheines entspricht dem Kurs des Basiswertes.
Vergleiche: aus dem Geld.
Amtliche Notierung
Kursnotierung von Wertpapieren. Die Kurse werden durch den amtlichen Makler (Kursmakler) an der Börse, im Amtlichen Kursblatt der Börse sowie im Wirtschaftsteil der Tagespresse und anderen Medien veröffentlicht. Um zum Amtlichen Handel zugelassen zu werden, müssen die Wertpapiere bestimmte Bedingungen erfüllen.
Dazu gehört die Veröffentlichung eines Prospekts und der jährlichen Bilanz.
Amtlicher Lageplan
Der amtliche Lageplan ist eine Flurkarte, die von den Kataster- bzw. Liegenschaftsämtern erstellt wird und auf der die Lage der Immobilie verzeichnet ist. Er gehört zu den für eine Baufinanzierung wichtigen Unterlagen.
Anfänglicher effektiver Jahreszins
siehe Effektivzins.
Anlageausschuss
Der Anlageausschuss wird vom Aufsichtsrat der Kapitalanlagegesellschaft für den jeweiligen Fonds bestellt. Im Anlageausschuss wird die längerfristige Anlagepolitik festgelegt. Sowohl Vertreter der Depotbank als auch die der Kapitalanlagegesellschaft haben in ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der Anteilinhaber wahrzunehmen.
Anlagegrenzen
Nach dem Kapitalanlagegesellschaftengesetz darf ein Fonds in Wertpapiere einer einzelnen Adresse nur maximal fünf Prozent - in Ausnahmefällen bis zehn Prozent - des Fondsvermögens investieren.
Anlagepolitik
Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des verwalteten Vermögens i. d. R. durch das Portfolio-Management.
Anleihen
Sammelbegriff für in- und ausländische festverzinsliche Schuldverschreibungen, die sowohl von öffentlichen Emittenten wie Bund, Länder und Gemeinden als auch von privaten Unternehmen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ausgegeben werden.
Annuität
Eine Annuität ist eine immer gleich bleibende Leistung (z.B. viertel-, halbjährliche oder Monatsraten) für ein Darlehen, bei dem im Laufe der Zeit der Tilgungsanteil zunimmt, während der Zinsanteil innerhalb der Annuität abnimmt. (siehe auch Laufzeit).
ANNUITÄT = ZINS + TILGUNG
Annuitätendarlehen
Annuitätendarlehen (auch Amortisationsdarlehen) ist die bei der Baufinanzierung meist genutzte Darlehensform. Die Bezeichnung kommt von der Art der Verzinsung und Tilgung der Darlehen mit einer gleich bleibenden Jahresleistung (Annuität). Der Kreditnehmer zahlt dabei bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens eine gleich bleibende Jahresleistung, die sich aus dem Zins- und Tilgungssatz in Prozent des Darlehens errechnet. Mit fortschreitender Tilgung vermindert sich der in der Jahresleistung enthaltene Zinsanteil, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt.
Anschaffungskosten

Anschaffungskosten
Gesamtzahl aller ausgegebenen Anteile eines Fonds, die sich aktuell in Umlauf befinden.
Arbitrage
Gewinnbringende Nutzung von Preisdifferenzen eines oder mehrerer Handelsobjekte an verschiedenen Börsenplätzen oder am Kassa- und Terminmarkt.
Ask/Briefkurs
Preis, zu dem ein Wert angeboten wird (Verkaufspreis)
Gegensatz: Bid/Geldkurs.
Asset Class
Vermögenskategorie bzw. -gattung. Darunter versteht man eine weit definierte Kategorie finanzieller Aktiva, wie beispielsweise Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Immobilien.
At-the-money-Option
Eine Option bzw. ein Optionsschein ist am Geld (at-the-money), wenn der Kurs des Basiswertes dem Ausübungspreis der Option entspricht bzw. nahe daran ist.
Weitere Begriffe: In-the-money-Option, Out-of-the-money-Option.
ATX
Wichtigster österreichischer Aktienindex, der 23 Aktien beinhaltet.
Aufgeld/Agio
Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers; in Prozent oder DM ausgedrückt. Agio plus Nennwert ergibt den Ausgabepreis. Gegensatz: Disagio. Bei Optionen bzw. Optionsscheinen gibt das Aufgeld an, um wieviel Prozent der Kauf (Call) bzw. Verkauf (Put) des Basiswertes durch Ausübung der Option teurer ist als der direkte Kauf/Verkauf des Basiswertes. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Agio bei Anleihen, die über pari emittiert werden.
Auflassung
Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.
Auflassungsvormerkung
Grundlage bzw. Voraussetzung eines jeden Kaufvertrages ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer über die Eigentumsübertragung an dem zum Verkauf stehenden Objekt. Im Falle eines Immobilienkaufs bzw.
-verkaufs wird diese Einigung als Auflassung bezeichnet. Um die Ansprüche des Käufers auf Übertragung des Eigentums nach vollständiger Kaufpreiszahlung zu sichern, wird nach notarieller Beurkundung bereits die Auflassungsvormerkung vom Amtsgericht im Grundbuch eingetragen.
Aufstockungsaktien
alter Begriff für Gratisaktien.
Aufteilungsplan
Es handelt sich um eine amtliche Bauzeichnung, in der das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eines Objektes ausgewiesen ist; meist dem notariellen Kaufvertrag beigefügt.
Auftragsstimmrecht
Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute in den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften im Auftrag und nach Weisung ihrer Depotkunden.
Auktionsverfahren
Preisfindungsverfahren, bei dem die Anleger ohne Vorgabe einer Preisspanne limitierte Kaufangebote für die neuen Papiere abgeben. Nach Ablauf der Frist zur Abgabe von Kaufangeboten werden diese so lange zugeteilt, angefangen vom höchsten Gebot, bis das Emissionvolumen verteilt ist. Der endgültige Emissionspreis richtet sich dabei nach dem niedrigsten Gebot, zu dem noch eine Zuteilung erfolgen kann.
Aus dem Geld
Der Ausübungspreis des Optionsscheines liegt im Falle eines Calls über, bei einem Put unter dem Kurs des Basiswertes.
Vergleiche: am Geld.
Ausgabekurs
Der Kurs, den der Anleger beim Ersterwerb von Wertpapieren zu zahlen hat. In Deutschland dürfen Aktien nur zum Nennwert oder zu einem höheren Kurs ausgegeben werden.
Auslandsanleihen
Wertpapieremissionen, deren Aussteller nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind. Auslandsanleihen können in heimischer oder in ausländischer Währung aufgelegt werden.
Aussenanlagen
Kosten für die erstmalige Anlage der Aussenanlagen:
Um den für die AfA relevanten Teil der Anschaffungskosten zu ermitteln, müssen neben den im Kaufpreis enthaltenen Kosten für den Grundstücksanteil auch die Kosten für die erstmalige Anlage der Aussenanlagen, der Küche, der Sauna, etc. vom Kaufpreis abgezogen werden. Da die Abschreibungssätze für diese Kosten vom eingesetzten Material abhängig sind, bleiben sie bei dieser Beispielrechnung unberücksichtigt. Klären Sie diesen zusätzlichen Abschreibungsnutzen bitte mit Ihrem Steuerberater oder zuständigen Finanzamt ab.
Außerbörslicher Handel
Direkter Handel zwischen zwei Parteien ohne Einschaltung eines Börsenmaklers.
Ausübungsfrist
Zeitraum, in dem die Option bzw. der Optionsschein ausgeübt werden kann (nur für American Style). European Style Optionen können nur zum Verfalltag ausgeübt werden. Nach Ablauf der Ausübungsfrist wird die Option bzw. der Optionsschein wertlos.
Ausübungspreis
Synonym für Basispreis. Preis, zu dem bei Ausübung einer Option oder eines Optionsscheines unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses der Basiswert bezogen wird. Man unterscheidet zwischen Barausgleich und effektiver Lieferung. Bei effektiver Lieferung handelt es sich um den Preis, zu dem der Basiswert bezogen (Call) bzw. verkauft (Put) werden kann. Der Ausübungspreis wird alternativ neben Basispreis auch als Basiskurs, Bezugspreis, Exercise oder Strike-Preis bezeichnet.
Ausübungsrecht
Der Inhaber der Option bzw. des Optionsscheines hat das Recht, innerhalb der Ausübungsfrist zum Ausübungspreis den Basiswert zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put) bzw. den entsprechenden Barausgleich zu verlangen.
Ausübungstag
Tag, an dem der Inhaber der Option bzw. des Optionsscheines von seinem Ausübungsrecht Gebrauch macht. Bei European Style Optionen bzw. Optionsscheinen ist die Ausübung nur zum Verfalltag möglich.
Auszahlungskurs
Prozentsatz des Darlehensbetrages, den der Darlehensnehmer nach Abzug des vereinbarten Damnums erhält.
Automatische Ausübung
Der Optionsscheininhaber erhält (falls dies in den Optionsschein-Bedingungen des Emittenten vorgesehen ist) ohne eigenes Zutun vom Emittenten am Verfallsdatum den inneren Wert des Optionsscheins gutgeschrieben.
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