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Staatliche Förderung beim Bausparen
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Bausparen und die Geldanlage in Produktivkapital (z.B. Fonds) werden vom Staat gefördert: Wohnungsbau- prämie und Arbeitnehmer-Sparzulage für VL-Bausparen und -Beteiligungssparen können Ihnen bis zu 180,80 Euro im Jahr zusätzlich bringen.
Bei Ehepaaren sogar bis zu 361,60 Euro.
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Wohnungsbauprämie
Der Staat belohnt Ihre Bauspar-Einzahlungen pro Jahr mit 10 Prozent Wohnungsbauprämie auf Ihren Bausparvertrag.
Gefördert werden Einzahlungen bis zu 512 Euro für Singles und 1024 Euro für Verheiratete. Das bedeutet eine maximale Prämie von 51,20 bzw. 102,40 Euro - jedes Jahr.
Wer kann WoP bekommen?
Jeder ab 16 Jahren mit einem Bausparvertrag, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25 600 Euro (Singles) bzw. 51 200 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.
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Vermögenswirksame Leistung
VL werden direkt von Ihrem Arbeitgeber z.B. auf Ihren Bausparvertrag gezahlt und sind Voraussetzung dafür,
die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten.
Der Clou: Viele Arbeitgeber zahlen die VL ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt; und zwar bis zu 480 Euro pro Jahr. Wenn nicht, sollte man als Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bitten, vom Nettoeinkommen mind. 40 Euro monatlich auf den Bausparvertrag zu überweisen.
Wer kann VL bekommen?
Angestellte, Arbeiter, Beamte, Richter, Auszubildende sowie Berufs- und Zeitsoldaten.
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Arbeitnehmersparzulage
Auf die eingezahlten VL auf Bausparverträgen gibt es vom Staat 10 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Also 10 Prozent auf maximal 480 Euro - das sind 48 Euro.
Für freiwillige Zahlungen weiterer VL in Produktivvermögen (z.B. Sparkassen-Aktienfonds) gibt es weitere Prämien:
- 20 Prozent (alte Bundesländer) auf maximal 408 Euro bei Singles und 816 Euro bei Verheirateten (zwei Arbeitnehmer) - das sind 81,60 Euro bzw. 163,20 Euro.
- 25 Prozent bis zum Jahr 2004 (neue Bundesländer) auf maximal 408 Euro für Singles und 816 Euro für Verheiratete (zwei Arbeitnehmer) - das sind 102 bzw. 204 Euro.
Wer kann die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen?
Jeder, der VL erhält und max. ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17 900 Euro (Singles) bzw. 35 800 Euro (Verheiratete) hat. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Brutto-einkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen. |
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